15. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die 15. Änderung der Hauptsatzung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Bisher ist für bestimmte Gremien, wie etwa den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss oder den Rechnungsprüfungsausschuss, die Zahlung von Sitzungsgeldern anstelle einer monatlichen Pauschale festgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung auf den stellvertretenden Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss auszuweiten. In Fällen, in denen der stellvertretende Vorsitzende die Leitung einer Sitzung übernimmt, soll eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes gewährt werden. Damit soll eine Angleichung an die bestehenden Regelungen für andere Ausschüsse erreicht werden.
Die finanziellen Auswirkungen können nicht genau beziffert werden, da sie von der tatsächlichen Ausübung des stellvertretenden Vorsitzes abhängen. Die Änderung der Satzung soll rückwirkend in Kraft treten, um eine bereits durch die Stellvertretung geleitete Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu berücksichtigen. Für den Beschluss ist die Zustimmung von mindestens 20 Ratsmitgliedern notwendig.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @