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BESCHLUSSVORLAGE (RPA)

Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2023

Nr.: 191/2024-1 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023. Die entsprechende Beschlussvorlage sieht vor, von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) abzusehen.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat im betreffenden Zeitraum keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder neue Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform gegründet. Bestehende Beteiligungsverhältnisse müssen nach der vorliegenden Vorlage nicht konsolidiert werden, da die Stadt an diesen Stellen keine Mehrheit der Stimmrechte hält und keinen beherrschenden Einfluss ausübt. Für den Sparkassenzweckverband ist eine Konsolidierung im Gesamtabschluss zudem gesetzlich ausgeschlossen.

Der Verzicht auf den Gesamtabschluss wird als rechtmäßig eingestuft, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Anhang des Jahresabschlusses wird eine Übersicht sämtlicher verselbstständigter Aufgabenbereiche beigefügt. Die Vorlage wurde durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @