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ANTRAG

Ablehnung der Einführung der sog. Bezahlkarte für Geflüchtete - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.11.2024

Nr.: 228/2024 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag vorgelegt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete abzulehnen. Grundlage hierfür ist die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welche die Bezahlkarte als zusätzliche Form der Leistungserbringung neben Sachleistungen und Bargeld festschreibt.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Bezahlkartenverordnung in Nordrhein-Westfalen soll die Leistungserbringung grundsätzlich über die Karte erfolgen, wobei eine monatliche Barzahlungsgrenze von 50 Euro vorgesehen ist. Die Nutzung der Karte ist für bestimmte Bereiche wie Glücksspiel oder Auslandsüberweisungen ausgeschlossen. Der Entwurf enthält zudem eine sogenannte Opt-out-Regelung, durch die Kommunen entscheiden können, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht standardmäßig über die Bezahlkarte zu erbringen. Während der Städte- und Gemeindebund NRW eine verpflichtende, einheitliche Einführung ohne kommunalen Handlungsspielraum anstrebt, um regionale Unterschiede zu vermeiden, lässt der aktuelle Entwurf den Kommunen diese Entscheidungsmöglichkeit.

Die landesseitige Einführung der Bezahlkarte beginnt im Januar 2025 mit Pilotunterkünften und soll bis März 2025 in allen staatlichen Einrichtungen abgeschlossen sein. Die schrittweise Umsetzung in den Kommunen ist für das Jahr 2025 geplant. Zur Vorbereitung sollen im Januar 2025 Informationsveranstaltungen für die Kommunen stattfinden.

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Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @