Grundsteuerreform - Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Neukirchen-Vluyn steht die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform für das Haushaltsjahr 2025 an. Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 214/2024-1 sieht vor, dass der Rat die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern verabschiedet.
Die Beratung zu diesem Thema ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. November 2024 vorgesehen. Im Anschluss soll die Entscheidung im Rat in der Sitzung am 11. Dezember 2024 getroffen werden. Sollte der Ausschuss von dem Vorschlag der Verwaltung abweichende Beschlüsse fassen, wird dies in der Ratssitzung bekanntgegeben.
Für den Haushaltsansatz 2025 sind nach den vorliegenden Planungen Einnahmen aus der Grundsteuer A in Höhe von 84.000 Euro sowie Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 6.385.000 Euro vorgesehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die rechtliche Festlegung der Steuerhebesätze für das kommende Jahr.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @