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ANTRAG

Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kreisstraße 9 - Hochkamerstraße - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.11.2024

Nr.: 220/2024 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kreisstraße 9 im Bereich der Hochkamerstraße eingereicht, welcher in der Ratssitzung am 11. Dezember 2024 zur Beratung ansteht.

Die Verwaltung erläutert dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen und weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für Maßnahmen im Straßenverkehrsrecht bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde liegt, deren Leitung dem Bürgermeister obliegt. Da es sich um eine staatliche Auftragsangelegenheit handelt, ist die Behörde nicht an Weisungen des Rates gebunden. Entscheidungen über Verkehrszeichen sind als Verwaltungsakte rechtlich überprüfbar.

Hinsichtlich der Sachlage führt die Verwaltung aus, dass auf der Hochkamerstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt eine Regelgeschwindigkeit von 100 km/h und innerhalb der Ortsdurchfahrt von 50 km/h gilt. Es liegen keine Erkenntnisse über häufige geschwindigkeitsbedingte Unfälle vor, die eine Beschränkung rechtfertigen würden. Eine Reduzierung auf 30 km/h wäre nur bei besonderen Gefährdungslagen oder durch die Nähe zu Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten möglich, was im fraglichen Abschnitt nicht der Fall ist. Die Verwaltung stellt zudem fest, dass die Sichtverhältnisse gut sind und keine besondere Gefährdung für den Radverkehr erkennbar ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @