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BESCHLUSSVORLAGE

Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der Feuerwehr - Gebührenfestsetzung

Nr.: 211/2024-1 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat mit der Beschlussvorlage Nr. 211/2024-1 eine Neuregelung der Gebühren und Kostenersätze für die Freiwillige Feuerwehr vorgelegt. Der Rat soll über die Kalkulation zur Erhebung von Kostenersatz bei kostenpflichtigen Einsätzen sowie über die Entgelte für die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen der Feuerwehr entscheiden.

Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die zweite Änderung der Feuerwehrsatzung, welche auf den ursprünglichen Satzungsbeschluss vom 17. März 2016 aufbaut. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der entsprechenden Kostentarife und die rechtliche Grundlage für deren Erhebung bei Inanspruchnahme der Feuerwehr.

Die Beratung der Angelegenheit findet zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 27. November 2024 statt. Im Anschluss ist eine Entscheidung durch den Rat am 11. Dezember 2024 vorgesehen. Für die Umsetzung wird ein haushaltswirtschaftlicher Planansatz von 20.000 Euro ausgewiesen. Die Berichterstattung übernimmt die Erste Beigeordnete.

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Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @