Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Neukirchen-Vluyn steht die Festsetzung der Gebühren für Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2025 zur Entscheidung an. Die Beschlussvorlage Nummer 175/2024-1 sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit den darin ermittelten Gebührensätzen für das Jahr 2025 beschließt. Zudem ist die Verabschiedung der 32. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Neukirchen-Vluyn vorgesehen, welche auf der ursprünglichen Satzung vom 16. Dezember 1992 basiert.
Die Gebührensätze sind laut den Unterlagen als kostendeckend geplant. Die parlamentarische Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 27. November 2024. Ein anschließender Beschluss durch den Rat ist für die Sitzung am 11. Dezember 2024 vorgesehen. Etwaige Abweichungen vom Vorschlag der Verwaltung, die im Ausschuss beschlossen werden könnten, werden in der Ratssitzung zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @