Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 176/2024-1 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2025. Der Rat der Stadt wird um die Beschlussfassung zur Gebührenbedarfsberechnung sowie zur 35. Änderung der Friedhofsgebührensatzung gebeten.
Die vorgeschlagenen Gebührensätze sind auf Kostendeckung ausgelegt, wobei ein öffentlicher Anteil von 20,4 Prozent vorgesehen ist. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Angelegenheit am 27. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird. Die Entscheidung im Rat ist für den 11. Dezember 2024 vorgesehen. Die Berichterstattung erfolgt durch die zuständige Berichterstatterin.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @