Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn bereitet die Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 vor. Mit der Beschlussvorlage Nummer 174/2024-1 wird dem Rat vorgeschlagen, sowohl die Gebührenbedarfsberechnung als auch die 17. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zu verabschieden. Die Satzungsänderung bezieht sich auf die bestehende Entwässerungssatzung vom 22. Dezember 2009.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Angelegenheit zunächst im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 27. November 2024 erörtert wird. Im Anschluss soll das Thema in der Ratssitzung am 11. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze sind auf Kostendeckung ausgelegt, wobei auch der öffentliche Anteil an der Entwässerung städtischer Straßen berücksichtigt wird. Die Berichterstattung zu diesem Vorgang erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @