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BESCHLUSSVORLAGE

Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der Feuerwehr - Gebührenfestsetzung

Nr.: 211/2024 27.11.2024

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Verabschiedung einer neuen Kalkulation für den Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Gebühren für Brandsicherheitswachen und freiwillige Leistungen. Damit einher geht die zweite Änderung der Feuerwehrsatzung.

Die Anpassung der Gebührensätze ist auf Veränderungen seit der letzten Kalkulation im Jahr 2019 zurückzuführen. Dazu gehören Ersatzbeschaffungen beim Fahrzeugbestand, Investitionen in neue Atemschutztechnik sowie allgemeine Preissteigerungen. Die Berechnung unterscheidet zwischen Vorhaltekosten, die unabhängig von Einsätzen anfallen, und einsatzbezogenen variablen Kosten. Die Ermittlung der Stundensätze basiert auf den Durchschnittswerten der Jahre 2021 bis 2023.

Im Rahmen der Neukalkulation erhöht sich der Stundensatz für ehrenamtliches Personal von 12 Euro auf 54 Euro. Bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen wird die bisherige Pauschale von 400 Euro durch stundenbasierte Abrechnungen ersetzt, die nach der jeweiligen Einsatzstärke gestaffelt sind. Auch bei den Fahrzeugen ergeben sich neue Gebührensätze, wobei die Kosten für verschiedene Gerätetypen wie Einsatzleitwagen oder Rüstwagen angepasst wurden.

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