Verpflichtung vertretende sachkundige Einwohnerin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage Nr. 198/2024 wird über die formale Verpflichtung einer vertretenden sachkundigen Einwohnerin informiert. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Ratssitzung vom 25. September 2024, der eine Umbesetzung in den Ausschüssen vorsah. Konkret geht es um die Besetzung des Postens als vertretende sachkundige Einwohnerin für den Stadtjugendring Neukirchen-Vluyn e.V.
Die Verpflichtung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen werden sachkundige Bürger sowie beratende Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Der Vorgang der Verpflichtung wird im Ausschuss durch das Erheben der Plätze vollzogen, wobei die Mitglieder ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024kein Ergebnis hinterlegt