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BESCHLUSSVORLAGE

Einführung einer „Checkliste Ökologisches / Nachhaltiges Bauen“

Nr.: 197/2022-2 20.11.2024

🟢 Beschlossen 20.11.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die Einführung zweier neuer Instrumente beschließen: einer „Checkliste Ökologisches Bauen“ für Maßnahmen des Hochbauamtes sowie einer „Checkliste zur Umsetzung nachhaltiger Tiefbau- und Freiraummaßnahmen“.

Die Checkliste für den Hochbau dient als Entscheidungshilfe und Planungsvorgabe für interne Stellen sowie externe Planungsbüros. Sie ist bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen ab einem Brutto-Schwellenwert von 100.000 Euro verpflichtend anzuwenden und in der Bauakte zu dokumentieren. Ziel ist die systematische Implementierung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien, wobei die wirtschaftliche Planung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben des Bauinvestitionscontrollings gewahrt bleiben. Die Checkliste ist als dynamisches Instrument konzipierte, um Anpassungen an technologische Entwicklungen oder gesetzliche Änderungen zu ermöglichen.

Für den Bereich des Tiefbaus und der Freiraummaßnahmen hat die Verwaltung einen eigenen Vorschlag entwickelt, da für diesen Bereich keine standardisierten Prüflisten in der Planungspraxis verfügbar sind. Die Checkliste berücksichtigt dabei Aspekte des Ressourcenschutzes, wie etwa die Verwendung von recyclingfähigen Materialien, die Minimierung der Versiegelung und die Förderung der Biodiversität. Im Bereich des Kanalbaus werden neben Umwelt- und sozialen Faktoren auch Kostenaspekte einbezogen. Die Einführung der Checklisten ist mit der Etablierung der Instrumente zunächst nicht mit unmittelbaren haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen verbunden.

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