Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Gebührenbedarfsberechnung für das Bestattungswesen sowie die 35. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2025 zu verabschieden. Die Gesamtkosten im Bereich des Bestattungswesens steigen gegenüber der Vorjahresplanung um 4.451 Euro auf insgesamt 833.850 Euro. Der Anteil der Gebühren, der zur Kostendeckung dient, steigt auf 663.744 Euro, was einer Erhöhung von rund 1,76 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Kosten für die Nutzung der Feierhalle, der Leichenhalle und des Kühlraums erhöhen sich insbesondere durch höhere Abschreibungen sowie eine gestiegene Umlage aus der Gebäudewirtschaft. In der Planung für das Jahr 2025 zeigt sich weiterhin ein Trend zu pflegeleichten Grabarten, vor allem zu Urnenbestattungen. Die Anzahl der Bestattungen sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten bleiben planmäßig konstant.
Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,80 Prozent gesenkt. Aufgrund geringer Nutzungszahlen werden die Gebühren für das Unterstellen von Urnen in städtischen Gebäuden angepasst. Zudem wurde die Beschreibung zur Genehmigung von Grabmalen redaktionell erweitert. Bei den Gebühren für Nutzungsrechte, wie etwa bei Reihengräbern oder Wahlgräbern, ist eine Anpassung um etwa 2,3 Prozent vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @