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BESCHLUSSVORLAGE

Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025

Nr.: 175/2024 27.11.2024

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2025 sowie die 32. Änderung der entsprechenden Satzung zu beschließen. Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im kommenden Jahr auf 101.199 Euro, was eine Erhöhung von 6.279 Euro gegenüber der Vorjahresplanung bedeutet.

Die Kosten verteilen sich auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen in Höhe von 49.626 Euro und auf abflusslose Gruben in Höhe von 51.574 Euro. Maßgeblich für diese Entwicklung ist das Ergebnis einer Neuausschreibung der Entleerungs- und Entsorgungsleistungen für den Zeitraum 2025 bis 2028. Die Vergütung der Unternehmen steigt dabei um 22 Prozent, da sich die Kosten pro Kubikmeter für Kleinkläranlagen von 28,50 Euro auf 34,77 Euro und für abflusslose Gruben von 26,50 Euro auf 32,33 Euro erhöhen.

Daraus resultieren neue Gebührensätze für das Jahr 2025. Für Kleinkläranlagen steigt der Satz von bisher 96,90 Euro auf 99,30 Euro pro Kubikmeter. Bei abflusslosen Gruben erhöht sich der Betrag von 56,30 Euro auf 64,50 Euro pro Kubikmeter. In die Kalkulation fließen zudem Beiträge für die Behandlung von Klärschlamm durch die LINEG sowie ein Fehlbetrag aus Vorjahren ein.

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