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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025

Nr.: 174/2024 27.11.2024

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2025 sowie die 17. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zu beschließen.

Die im Gebührenhaushalt zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich für das Jahr 2025 auf rund 6.993.402 Euro, was einem Anstieg von etwa 2,13 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung ist der erhöhte Abschreibungsaufwand. Dieser resultiert aus der Übernahme neuer Kanalvermögen, wie etwa RAG-Kanäle in Niederberg, sowie aus einem gestiegenen Preisindex für Ortskanäle um 9,5 Prozent. Der Beitrag an die LINEG steigt im Vergleich zum Vorjahr um 1,35 Prozent auf rund 2,99 Millionen Euro. Demgegenüber steht eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1,80 Prozent.

Bei den einzelnen Gebührensätzen ergeben sich Anpassungen durch unterschiedliche Kostenentwicklungen. Die Schmutzwassergebühr steigt aufgrund sinkender Frischwassermengen von 3,81 Euro auf 4,03 Euro pro Kubikmeter an. Die Niederschlagswassergebühr verringert sich hingegen von 0,90 Euro auf 0,89 Euro pro Quadratmeter, da Kostenüberdeckungen aus Vorjahren zur Minderung der Kostensteigerung eingesetzt werden können. Für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser in den Niederschlagskanal sinkt der Satz auf 1,26 Euro, während die Gebühr für die Einleitung in den Schmutz- oder Mischwasserkanal auf 4,03 Euro pro Kubikmeter steigt.

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