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BESCHLUSSVORLAGE

Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025

Nr.: 173/2024 27.11.2024

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung sowie die 19. Änderung der Gebührensatzung für das Jahr 2025 zu beschließen. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um etwa 25.494 Euro auf insgesamt 2.517.734 Euro.

Die Kosten für die Müllverbrennungsanlage am Asdonkshof bleiben unverändert, wobei die jährliche Grundgebühr pro Einwohner beziehungsweise sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 2,50 Euro verbleibt. Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 2.104.527 Euro, was einem Anstieg von rund 120.275 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Daraus resultiert eine durchschnittliche Erhöhung der Restmüllgebühren um 5,93 % und der Biomüllgebühren um 4,39 %.

Während die Unternehmervergütung auf dem Niveau von 2024 bleibt, werden bei den Erlösen aus dem Verkauf von Altkleidern ein Anstieg um insgesamt 10.000 Euro gegenüber der Vorjahresplanung erwartet. Die Gebühren für verschiedene Gefäßgrößen und Leerungsintervalle passen sich entsprechend an; so steigt beispielsweise die Jahresgebühr für eine 40-Liter-Restmülltonne bei vierwöchiger Leerung von 60,60 Euro auf 64,10 Euro an.

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