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BESCHLUSSVORLAGE

Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025

Nr.: 172/2024 27.11.2024

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2025 zu verabschieden. Die Gebührensätze pro Frontmeter bleiben dabei auf dem Niveau des Vorjahres bestehen.

Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 383.798 Euro, was einer Steigerung von 2.024 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Die Gesamtkosten steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 5.677 Euro an. Als wesentliche Faktoren für die Kostenentwicklung werden die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR aufgrund gestiegener Treibstoffpreise und tariflicher Veränderungen sowie der Zuwachs an zu veranlagenden Metern durch neue Straßen angeführt. Gleichzeitig wurde der kalkulatorische Zinssatz auf 1,80 Prozent gesenkt und aufgrund geringer Winterdienststunden in den vergangenen Jahren ein leicht verminderter Stellenanteil berücksichtigt.

Die Gebühren für Anliegerstraßen bei wöchentlicher Reinigung (2,57 Euro), bei zweimal wöchentlicher Reinigung (5,14 Euro) sowie für innerörtliche Straßen (2,42 Euro) und überörtliche Straßen (2,29 Euro) bleiben unverändert. Da die Gebührensätze gleich bleiben, ist keine Änderung der Satzung erforderlich.

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