Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Festsetzung der Gebühren für Wochenmärkte im Jahr 2025. Die Beschlussvorlage umfasst sowohl die Genehmigung der Gebührenbedarfsberechnung als auch die sie betreffende siebte Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren.
Die Kosten, die durch diese Gebühren gedeckt werden sollen, belaufen sich für das Jahr 2025 auf 50.852 Euro, was einer Steigerung von 252 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Zusätzlich muss ein anteiliger Fehlbetrag aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von 2.800 Euro berücksichtigt werden. Da mit einem weiteren Rückgang der Anzahl an Marktbeschickenden gerechnet wird, erfolgt eine Anpassung der geplanten Frontmeter im Vergleich zum Vorjahr. Zur Sicherstellung der Kostendeckung steigt der Gebührensatz pro Frontmeter von 2,30 Euro auf 2,40 Euro an. Dies führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 1.300 Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @