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BESCHLUSSVORLAGE

Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NRW

Nr.: 164/2024 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukiente-Vluyn berät über die Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NRW für die aktuelle Wahlperiode des Personalrates, welche bis zum 30. Juni 2028 dauert. Im Einvernehmen mit dem Personalrat sieht die Vorlage vor, den Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld als Vorsitzenden und die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen als stellvertretende Vorsitzende der Einigungsstelle zu bestellen. Die Einigungsstelle ist zuständig für Entscheidungen bei Nichteinigung zwischen der Dienststelle und dem Personalrat in Angelegenheiten der Mitbestimmung.

Die Beschlussvorlage sieht zudem vor, die Auswahl und Bestellung der vorsitzenden Personen sowie die Benennung von Beisitzern für künftige Wahlperioden auf den Bürgermeister zu übertragen. Die Beisitzer werden anlassbezogen für jeweilige Verfahren durch die Benennung von jeweils drei Vertretern des Arbeitgebers und drei Vertretern des Personalrates bestimmt. Die Verwaltung begründet diesen Antrag mit der Sicherstellung einer sachkundigen Besetzung und der Notwendigkeit, zeitnahe Verfahren auch bei dringendem Bedarf einleiten zu können. Durch die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister sollen mögliche Verzögerungen durch die Ratslaufzeiten vermieden werden, da dieser gemäß der Hauptsatzung für dienst- und arbeitsrechtliche Entscheidungen zuständig ist.

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Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @