Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 163/2024 damit beauftragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes inklusive der Nutzung von Wegerandstreifen zu beauftragen. Das Vorhaben umfasst die Untersuchung von Wirtschaftswegen, die unter anderem der landwirtschaftlichen Nutzung sowie als Rad- und Wanderwege dienen. Ziel ist es, durch eine objektive Klassifizierung der Wegeverbindungen und deren Zustand eine nachvollziehbare Priorisierung für zukünftige Investitionen und die Unterhaltung zu ermöglichen.
Das Konzept soll zudem die ökologische Bedeutung der Wege berücksichtigen. Durch die Untersuchung von Wegerandstreifen zur Förderung der Artenvielfalt sowie die mögliche Entsiegelung nicht mehr benötigter Wege sollen Rückzugsräume für Flora und Fauna geschaffen und der Überflutungsschutz durch zusätzliche Versickerungsflächen verbessert werden.
Die Kosten für die Erstellung des Konzepts werden auf etwa 40.000 Euro brutto geschätzt, wobei eine Förderquote von 75 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt wird. Die Verwaltung soll die entsprechenden Fördergelder bis zum 31. Oktober 2025 beantragen und die erforderlichen Mittel im Haushalt einplanen. Für die Unterstützung bei der Antragstellung werden etwa 5.000 Euro veranschlagt. Die Ergebnisse des Konzepts sollen als Grundlage für die spätere Sanierung von Wirtschaftswegen dienen, wobei für Einzelprojekte nach Vorliegen des Konzepts eine weitere Förderung durch das Land möglich ist.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @