Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW - Einrichtung von Fußgängerüberwegen und Tempo 30 auf der Andreas-Bräm-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird über eine Anregung und Beschwerde zur Verkehrsgestaltung in der Andreas-Bräm-Straße beraten. Der Antrag vom August 2024 sieht die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den Kreuzungen zur Poststraße, Mozartstraße, Bruchstraße und Kranichstraße vor. Zudem wird eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich zwischen Niederrheinallee und Neukirchener Ring beantragt.
Da die Andreas-Bräm-Straße als Landstraße dem Straßenbaulastträger Straßen NRW unterliegt, die Stadt jedoch für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig ist, wird das Anliegen als zulässige Angelegenheit der Stadt eingestuft. Der Ausschuss soll die Inhalte der Beschwerde an den Bürgermeister in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Vor einer etwaigen Entscheidung über die Umsetzung müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @