Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 für das Gebiet Klingerhuf beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt „Permakultur-Reallabor Klingerhuf“ zu schaffen. Da sich die Flächen derzeit im Außenbereich befinden, sind die angestrebten neuen Nutzungen über das Baugesetzbuch nicht als privilegiert einzustufen, weshalb eine Bauleitplanung zur Sicherstellung der Nutzungen erforderlich ist.
Das Projekt umfasst die Entwicklung eines Reallabors zur nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und Grünflächengestaltung. Dabei sollen bestehende Bausubstanz genutzt und die ökologische Wertigkeit des Areals gesteigert werden. Der Verein Permakultur-Niederrhein e.V. wird das Vereinsheim ab Januar 2025 pachtfrei nutzen, um Bildungsangebote und ein Kooperationsnetzwerk zu etablieren. Die Verwaltung prüft die Umsetzung des Konzepts fortlaufend und unterstützt die Beantragung von Fördermitteln, etwa für die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (FöBNE).
Hinsichtlich der baulichen Situation ist die Sanierung des Vereinsheims geplant, wobei die Finanzierung von der Verfügbarkeit von Fördermitteln abhängt. Ein Gutachten zur Ermittlung des Sanierungsumfangs soll im Jahr 2025 beauftragt werden. Die Bezirksregierung hat die Möglichkeit einer Förderung für die Gemeinbedarfsnutzung in Aussicht gestellt. Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren sind im Haushalt 2024 veranschlagt. Die Verwaltung führt zudem die Abstimmung mit der Regionalplanung durch.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @