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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Beschluss des Abwägungsergebnisses - Satzungsbeschluss

Nr.: 074/2020-8 25.09.2024

🟢 Beschlossen 25.09.2024 · Rat (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll den Bebauungsplan Nr. 165 für das Gebiet am Neukirchener Ring als Satzung beschließen. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange festgestellt.

Im Rahmen des Planverfahrens wurden Anpassungen an der Planzeichnung und den Festsetzungen vorgenommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf ein potenziell höheres Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt Neukirchener Ring / Niederrheinallee hin, worauf die Stadt plant, im Zuge der Entwicklung zu reagieren. Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Wesel forderte zudem ein Bodenschutzkonzept sowie eine ergänzende Untersuchung der Böden aufgrund neuer Rechtsgrundlagen, was als Hinweis in den Plan aufgenommen wurde. Eine redaktionelle Änderung in der Begründung stellt klar, dass die Wärmeversorgung des Gebiets ausschließlich über das Fernwärmenetz erfolgen soll.

Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung finden außerhalb des kommunalen Haushalts statt, basierend auf einer Bürgschaftsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Nach dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann die Vermarktung der Grundstücke beginnen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Vorlage bereits mehrheitlich mit einer Beschlussempfehlung beraten.

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Beratungsfolge

  • 25.09.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @