Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nr. 113/2024-1 wird dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn ein Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der aktuellen Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form gegründet hat, besteht keine Notwendigkeit für einen Gesamtabschluss. Die bestehenden Beteiligungen der Stadt unterliegen nicht der Regelung, da keine Mehrheit der Stimmrechte oder ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die Stadt zudem nicht mehr zur Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verpflichtet. Stattdessen sieht die Kommunale Haushaltsverordnung vor, dass eine Übersicht über die Beteiligungen in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen ist, sofern keine beherrschenden Einflüsse vorliegen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die vorliegende Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten. Das Verfahren sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Erklärung mittels eines Bestätigungsvermerks prüft, woraufhin der Rat über den Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses beschließt. Die Verzichtserklärung wurde durch die zuständige Kämmerin erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @