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BESCHLUSSVORLAGE

Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023

Nr.: 113/2024 26.06.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage Nr. 113/2024 wird der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn ein Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde grundsätzlich dazu verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss aufzustellen und die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form gegründet hat. Die bestehenden Beteiligungen der Stadt unterliegen nicht der Regelung zur Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses, da die Stadt an diesen Beteiligungen weder die Mehrheit der Stimmrechte hält noch einen beherrschenden Einfluss ausübt. Aufgrund dieser Konstellation sieht die Stadt gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 ab.

In der Vorlage wird erläutert, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen seit 2019 kein separater Beteiligungsbericht mehr erstellt werden muss. Stattdessen ist eine Übersicht über die Beteiligungen im Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten. Nach der Prüfung durch den Ausschuss soll der Rat den Verzicht förmlich beschließen. Die durch die Kämmerin erstellte und durch den Bürgermeister bestätigte Erklärung wird den Ratsmitgliedern nachgereicht.

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