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BESCHLUSSVORLAGE

Entwurf des Jahresabschlusses 2023

Nr.: 112/2024 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn wird in der Sitzung am 26. Juni 2024 über den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorlegt.

Die Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Abschluss dient dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des betreffenden Jahres nachzuweisen. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses besteht darin zu prüfen, ob der Entwurf unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der ortsrechtlichen Bestimmungen sowie der Satzungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wiedergibt.

Nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt durch den Rat die Feststellung des Jahresabschlusses. Dieser Prozess umfasst gemäß der gesetzlichen Vorgaben auch die Entscheidung über die Behandlung etwaiger Fehlbeträge sowie die Entlastung des Bürgermeisters. Im Falle eines Jahresüberschusses ist dieser der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Mit der Vorlage sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz verbunden.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @