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BESCHLUSSVORLAGE

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Neukirchen-Vluyn - Beschluss des Lärmaktionsplans

Nr.: 085/2023-3 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll den Lärmaktionsplan beschließen, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie basiert. Die Planung ist aufgrund der Verkehrsbelastung auf Landes-, Bundes- und Autobahnen verpflichtend und muss turnusmäßig alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die Lärmkartierung konzentriert sich auf Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen im Sinne eines klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes mit den zuständigen Akteuren abzustimmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung von Geschwindigkeits- und Lärmdisplays zur Einhaltung der vorgeschriebenen Tempi sowie der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die kommenden Jahre. Zudem sollen identifizierte ruhige Gebiete vor einer weiteren Lärmzunahme geschützt werden.

Die Planung zeigt Handlungsbedarf an Bereichen wie der Niederrheinallee, den Autobahnen 40 und 57 sowie der L 476 und der Geldernschen Straße auf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Anregungen zu Tempolimits, Lärmschutzwänden und der Förderung des Radverkehrs eingerebracht. Der fertige Plan wird an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt und der Öffentlichkeit auf der städtischen Homepage zugänglich gemacht. Für die künftige Fortschreibung des Plans werden Kosten von etwa 10.000 Euro veranschlagt.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @