Widmung Devonweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 076/2024-1 sieht die Widmung des Devonweges zum öffentlichen Verkehr vor. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 875, und ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Devonweg fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Neukirchen-Vluyn geändert werden. Der Devonweg wird dort als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass die Widmung mit Rechtskraft der entsprechenden Verfügung wirksam wird. Es sind keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen verzeichnet. Die Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss ist für den 12. Juni 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 26. Juni 2024.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @