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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Anthrazitweg

Nr.: 075/2024-1 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 075/2024-1 sieht die Widmung des Anthrazitwegs als öffentlichen Fuß- und Radweg vor. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der betroffene Bereich befindet sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Teilflächen aus den Flurstücken 877 und 818) und ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.

Nach Angaben der Verwaltung ist der Ausbau des Anthrazitwegs bereits abgeschlossen. Die Flächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind. Die Widmung ist auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.

Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz für dieses Vorhaben angegeben. Die Angelegenheit wurde im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beraten, wobei das Ergebnis der Vorberatung aufgrund von Zustellfristen noch nicht in die Vorlage einfließen konnte. Der abschließende Beschluss wird im Rat erwartet.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @