Widmung Anthrazitweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2024-1 sieht die Widmung des Anthrazitweges als Gemeindestraße in der Form einer Anliegerstraße vor. Die Widmung erfolgt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der betreffende Straßenabschnitt befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, und umfasst eine Teilfläche aus dem Flurstück 877 mit einer Größe von etwa 2.481 Quadratmetern.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Anthrazitweg fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 144 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Der Anthrazitweg wird dort als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen. Die Beratung der Vorlage ist im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @