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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg der Straße "Dicksche Heide"

Nr.: 073/2024-1 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 073/2024-1 sieht die Widmung eines Teilstücks der Straße „Dicksche Heide“ in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Fläche gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wobei die Nutzung auf einen Fuß- und Radweg beschränkt bleibt.

Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 915, und ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert. Ein Teil der Straßenfläche ist bereits fertig ausgebaut. Während die Flächen im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn stehen, ist die Stadt derzeit noch nicht als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen; die entsprechende Eintragung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die grundbuchmäßige Eigentümerin ist aktuell die RAG MI GmbH.

Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Widmung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Die Angelegenheit wurde im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beraten, wobei ein etwaiges abweichendes Ergebnis der Ausschussberatung in der Ratssitzung bekanntgegeben wird.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @