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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung einer Teilfläche der Straße "Dicksche Heide"

Nr.: 072/2024-1 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat mit der Beschlussvorlage Nr. 072/2024-1 die Widmung einer weiteren Teilfläche der Straße „Dicksche Heide“ beantragt. Die betreffende Fläche umfasst etwa 2.565 Quadratmeter aus dem Flurstück 900 in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12. Die Straßenfläche ist bereits fertig ausgebaut.

Nach Angaben der Verwaltung befinden sich die Flächen derzeit im Besitz der RAG MI GmbH, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt Neukirchen-Vluyn zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die RAG MI GmbH hat sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.

Der Beschluss sieht vor, die Teilfläche als Anliegerstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Damit einhergehend soll das Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Neuaufnahme der Fläche als Anliegerstraße erfolgt ohne Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratung der Angelegenheit im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss ist für den 12. Juni 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 26. Juni 2024.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @