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BESCHLUSSVORLAGE

116. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich nördlich des Klingerhufs / Kompensationsfläche Wald - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungsbeschluss

Nr.: 034/2023-5 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 034/2023-5 sieht die 116. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich nördlich des Klingerhufs vor. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in eine Waldfläche zur Kompensationsmaßnahme für das Quartier Neukirchener Ring/Die Blie (Bebauungsplan Nr. 165). Durch die geplante Aufforstung soll eine ökologische Ausgleichsfläche geschaffen werden, die zur Bindung von Klimagasen sowie zur Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas beitragen soll.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie aus der öffentlichen Offenlage, die im Zeitraum vom 2. April bis zum 2. Mai 2024 stattfand, ausgewertet. Die Verwaltung führt aus, dass die eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit geringfügig waren und dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Die Begründung der Planänderung wurde nach der Offenlage redaktionell angepasst, unter anderem um aktuelle Erkenntnisse aus dem Regionalplan Ruhr sowie zum Thema Altlasten und zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen.

Der Rat wird angehalten, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die 116. Flächennutzungsplanänderung inklusive der Begründung und des Umweltberichts zu billigen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bereits am 5. Juni 2024 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Planbilligung gefasst. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @