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BESCHLUSSVORLAGE

Weiterführung des Deutschlandtickets im Schuljahr 2024/2025 in Neukirchen-Vluyn; Ergänzungsvereinbarung zum SchokoTicket-Vertrag

Nr.: 109/2023-2 26.06.2024

🟢 Beschlossen 26.06.2024 · Rat (17. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Weiterführung des vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen im Schuljahr 2024/2025 vorsieht. Die Regelung soll durch eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag vom 28. November 2012 rechtlich abgesichert werden.

Das Modell basiert auf einer Finanzierung durch drei Säulen: Die Eltern von Schülerinnen und Schülern, die bereits nach der Schülerfahrtkostenverordnung berechtigt sind, leisten einen monatlichen Eigenanteil. Der Schulträger übernimmt die restlichen Kosten für diese Gruppe. Die daraus resultierenden Überschüsse dienen der Refinanzierung des vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Schulträger haben.

Für das kommende Schuljahr ist vorgesehen, dass diese Selbstzahler das Ticket weiterhin zu einem reduzierten Preis erwerben können. Da das Land Nordrhein-Westfalen bei Preissteigerungen des Deutschlandtickets die Rabattierungsvorgabe an den neuen Preis koppelt, sieht die Verwaltung die Ergänzungsvereinbarung vor, um den Preisvorteil für die Schülerinnen und Schüler stabil zu halten.

Die Kosten für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 und 2025 eingeplant. Laut Verwaltung stellt die Fortführung gegenüber dem bisherigen Modell keine zusätzliche Haushaltsbelastung dar, abgesehen von den regulären jährlichen Preissteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Nutzung des ÖPNV zu fördern.

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Beratungsfolge

  • 26.06.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @