Bildung des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 093/2024 sieht die Bildung des Wahlausschusses für die Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Wahlausschuss als Wahlorgan durch den Rat zu wählen. Der Ausschuss setzt sich aus der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter als Vorsitz sowie aus einer festgelegten Anzahl von Beisitzern zusammen. In der Vergangenheit umfasste die Besetzung acht Mitglieder.
Die Aufgaben des Wahlausschusses umfassen unter anderem die Einteilung in Wahlbezirke, die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Entscheidungen des Ausschusses erfolgen in öffentlicher Sitzung. Die Besetzung kann neben Ratsmitgliedern auch durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger erfolgen, sofern diese zum Rat wählbar sind, wobei deren Anzahl die der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf.
Der Wahlvorgang kann auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags erfolgen, sofern der Rat diesen einstimmig annimmt. Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage sieht zudem die Wahl von persönlichen Stellvertretern für jedes Ausschussmitglied vor. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden für die Bildung des Ausschusses nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @