Besetzung der Schiedsamtsbezirke für die Amtszeit 2025-2029
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 081/2024 sieht die Neubesetzung der Schiedsamtsbezirke Neukirchen und Vluyn für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2029 vor. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen zum 31. Dezember 2024 endet und die bisherigen Amtsinhaber aus persönlichen Gründen nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen, wurden die Stellen über die örtlichen Medien und die städtische Homepage ausgeschrieben.
Die Verwaltung hat unter Einbeziehung von Vertretern aus dem Stadtrat sowie der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen strukturierte Bewerbergespräche durchgeführt. Das Auswahlgremium schlägt vor, für den Schiedsamtsbezirk Vluyn einen Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk Neukirchen eine Schiedsfrau zu wählen. Beide vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach der Wahl durch den Rat sollen die Personen der Direktorin des Amtsgerichts Moers zur Ernennung vorgeschlagen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2025 eine monatliche Aufwandsentsädigung in Höhe von 100 Euro für die in Neukirchen-Vluyn tätigen Schiedspersonen zu gewähren. Diese Maßnahme folgt auf die bisherige jährliche Sachkostenpauschale und die Entschädigung für die Bereitstellung privater Räumlichkeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung die Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit würdigen soll. Für den Haushalt ergibt sich durch die Maßnahme ein zusätzlicher Bedarf von 900 Euro.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @