Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, die Gebührennachberechnung für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2021 sowie die entsprechenden Änderungen der Entwässerungssatzung (die 17. bis 20. Änderung) durch den Rat beschließen zu lassen. Hintergrund der Vorlage ist eine geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, die die Kalkulation der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei Benutzungsgebühren neu regelt.
Aufgrund dieser neuen Rechtslage und der Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) im Dezember 2022 werden die Gebührensätze für die genannten Jahre neu ermittelt. Die Nachberechnung basiert auf den tatsächlichen Kosten und Erlösen sowie den veranlagten Mengen und Flächen. Durch die verringerten kalkulatorischen Kosten sinken die Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Vergleich zur ursprünglichen Planung. So reduziert sich beispielsweise der Satz für Schmutzwasser im Jahr 2018 von geplant 2,88 Euro auf 2,36 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der geänderten Gebührensätze Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu erwarten sind. Eine genaue Prognose über die Höhe dieser Erstattungen kann nicht erstellt werden, da die betroffenen Bescheide unterschiedliche Verbräuche und Veranlagungsjahre umfassen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss am 6. März 2024, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @