Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 019/2024-1 befasst sich mit der Gebührennachberechnung für die Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für die Jahre 2018 bis 2022 sowie den entsprechenden Satzungsänderungen (30. bis 34. Änderung). Hintergrund der Neukalkulation ist eine geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW zur kalkulatorischen Verzinsung und Abschreibung von langlebigen Anlagegütern.
Aufgrund der neuen Rechtslage und der damit verbundenen Anpassung der Gebührenbedarfsberechnungen sollen die Gebührenbescheide für den Zeitraum 2018 bis 2022 nachberechnet werden. Die Nachberechnung basiert auf den tatsächlichen Kosten und Erlösen sowie den veranlagten Frontmetern. Während für die Jahre 2018 bis 2020 aufgrund wegfallender kalkulatorischer Verzinsung und geringerer Gesamtkosten niedrigere Gebührensätze als ursprünglich geplant ermittelt wurden, stiegen die Sätze für die Jahre 2021 und 2022 gegenüber der Planung an. Dies wird unter anderem auf gestiegene Personalkosten im Winterdienst sowie auf eine geringere Anzahl an Veranlagungsmetern im Jahr 2022 zurückgeführt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die geänderten Gebührensätze Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu erwarten sind. Eine genaue Prognose über die Höhe der Erstattungen kann aufgrund der unterschiedlichen Veranlagungsjahre und Meter nicht erstellt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2024 und für den Rat am 20.03.2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @