Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Anpassung der Gebührensätze für Kirmessveranstaltungen in Neukirchen-Vluyn vor. Der Rat soll die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen beschließen.
Die Grundlage für die Neukalkulation bildet die Notwendigkeit einer Kostendeckung. Die Verwaltung führt an, dass die bestehende Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2013 aufgrund der Inflation nicht mehr ausreicht. Neben gestiegenen Personal- und Umlagekosten sind in der neuen Berechnung erstmals Kosten für einen Security-Dienst vorgesehen. Hintergrund sind Vorfälle während der Kirmes 2023, die Polizeieinsätze sowie den Einsatz des Ordnungsamtes erforderlich machten. Um die Sicherheit künftiger Veranstaltungen zu gewährleisten, wurde die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes als Maßnahme vereinbart, wofür die Schausteller bereits ihre Zustimmung signalisiert haben.
Die im Gebührenhaushalt Kirmeswesen für das Jahr 2024 zu deckenden Kosten belaufen sich auf 11.300 Euro, was einem Anstieg von etwa 22 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 entspricht. Die neuen Gebührensätze variieren je nach Art des Betriebes. So erhöht sich beispielsweise der Satz für Imbiss- und Getränkestände von 38 Euro auf 50 Euro und der Satz für Zeltbetrieb von 53 Euro auf 70 Euro. Bei der Ermittlung der Sätze wurde ein Durchschnitt der letzten zwei Veranstaltungen sowie aktuelle Bewerbungen berücksichtigt, wobei ein Rückgang der genutzten Frontmeter festgestellt wurde.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @