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BESCHLUSSVORLAGE

Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2022

Nr.: 047/2024-1 20.03.2024

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, die Gebührennachberechnung für das Bestattungswesen für das Jahr 2022 sowie die 35. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht NRW. Das Gericht hat die bisherige Praxis zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Berechnung von Benutzungsgebühren aufgegeben.

Aufgrund dieser neuen Rechtslage erfolgt eine Nachberechnung der Gebühren für das Jahr 2022. Dabei werden die Gebührensätze auf Basis der tatsächlichen Kosten und Erlöse sowie der in Anspruch genommenen Leistungen neu ermittelt. Während die kalkulatorische Verzinsung aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Kommunalabgabengesetz nicht berücksichtigt werden kann, hängen die resultierenden Gebührensätze von der Entwicklung der Gesamtkosten ab.

Nach Angaben der Verwaltung sinken die Gebührensätze für Bestattungskosten sowie für die Verleihung, den Wiedererwerb oder die Verlängerung von Nutzungsrechten. Im Gegensatz dazu steigen die Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen, wie etwa der Feierhalle oder des Kühlraums. Für den städtischen Haushalt sind Erstattungen an die Gebührenpflichtigen zu erwarten, wobei eine genaue Prognose der Höhe aufgrund der variierenden Leistungsinanspruchnahme nicht möglich ist. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat beraten.

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Beratungsfolge

  • 20.03.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @