Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 062/2024 wird dem Rat die Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Die Information erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die vorliegenden Daten zeigen, dass sämtliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Jahr 2023 als unabweisbar eingestuft wurden, was eine sachliche Notwendigkeit sowie eine zeitliche Unaufschiebbarkeit voraussetzt. Die Deckung dieser Beträge erfolgte durch Einsparungen bei Aufwendungen oder Auszahlungen sowie durch Mehrerträge oder Mehreinzahlungen.
Die Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beläuft sich auf 1.021.674,81 Euro. Davon entfallen 714.214,45 Euro auf konsumtiven Mehraufwand. Ein weiterer Betrag in Höhe von 307.460,36 Euro bezieht sich auf Mehrauszahlungen für Investitionsmaßnahmen und Grundstücksanschlusskosten.
Zusätzlich werden dem Rat über Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.640.000 Euro informiert, die ebenfalls durch die Kämmerin genehmigt wurden. Die Deckung dieser Ermächtigungen wurde durch eine geringere Inanspruchnahme anderer bereits bestehender Verpflichtungsermächtigungen erreicht. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
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