BESCHLUSSVORLAGE
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld), Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen‘ (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung:
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