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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 (Sedimentumlagerung Weimannsfeld), Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen‘ (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 078/2023-3 20.03.2024

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll in seiner Sitzung am 20. März 2024 über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 beschließen. Das betroffene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung zur Einrichtung einer Forschungs- und Erprobungsstätte für Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen im Bereich Weimannsfeld soll in seiner Gesamtheit aufgehoben werden.

Grund für das Aufhebungsverfahren ist, dass die Vorhabenträgerin keine Flächenverfügbarkeit für die Umsetzung des Projekts nachweisen kann. Da eine Zusammenarbeit zwischen der Vorhabenträgerin und dem neuen Eigentümer des Abgrabengeländes langfristig ausgeschlossen ist, fehlt am Standort die Entwicklungsperspektive. Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung entfallen alle planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs werden wieder zu Flächen im Außenbereich, in denen bauliche Nutzungen nur in begrenzten Fällen zulässig sind.

Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine inhaltlich relevanten Stellungnahmen eingereicht. Die Verwaltung empfiehlt daher den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse. Die Kosten für das Aufhebungsverfahren werden von der Stadt getragen. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich durch die Aufhebung keine nennenswerten Auswirkungen auf das lokale Klima.

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Beratungsfolge

  • 20.03.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @