Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungssbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans entscheiden. Diese Änderung regelte bisher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch. Mit der geplanten Aufhebung soll die planrechtliche Beschränkung der Windkraft auf diese spezifische Zone beendet werden. Sollten künftig Investoren Einzelanlagen errichten wollen, würde die Verwaltung die Standorte im Anschluss einer Einzelfallprüfung unterziehen.
Das Aufhebungsverfahren wurde als Bauleitplanverfahren durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen zehn Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäubert wurden. Die öffentliche Auslegung im Zeitraum von November bis Dezember 2023 brachte vier weitere Stellungnahmen hervor, die ebenfalls keine Einwände enthielten. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Aufhebung mit den rechtskräftigen Zielen der Raumordnung bestätigt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 1. Februar 2024 nebst Begründung zu billigen. Die Kosten für das Verfahren sind durch die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Personal- und Sachkosten gedeckt. Parallel dazu wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 110 verfolgt, damit beide Beschlüsse zeitgleich erfolgen können.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @