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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 096/2022-4 20.03.2024

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 entscheiden, der eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch festlegte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung zu verabschieden.

Das Aufhebungsverfahren wurde nach einem Beschluss des Rates vom 22. Juni 2222 eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt zehn Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Auch während der anschließenden öffentlichen Auslegung im Zeitraum von November bis Dezember 2023 gingen vier Stellungnahmen ein, die ebenfalls keine Einwände enthielten.

Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf diesen spezifischen Bereich. Zukünftige Vorhaben von Investoren würden bei einer geplanten Einzelanlage einer Einzelfallprüfung durch die Verwaltung unterzogen. Parallel zum Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt, wobei eine zeitgleiche Beschlussfassung angestrebt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten für das Verfahren im Rahmen der veranschlagten Personal- und Sachkosten liegen.

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Beratungsfolge

  • 20.03.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @