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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Änderung des Geltungsbereiches - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung

Nr.: 074/2020-5 20.03.2024

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über den Bebauungsplan Nr. 165 für das Gebiet am Neukirchener Ring entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Geltungsbereichs vor, um den geplanten Ausbau des Neukirchener Rings sowie den dort vorgesehenen Fuß- und Radweg vollständig in das Plangebiet zu integrieren.

Die Planung basiert auf der im Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Variante 2A, die eine Erschließung durch zwei unabhängige Stichstraßen vorsieht. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, unter anderem zur Entwässerung, zum Artenschutz, zum Schallschutz und zur Verkehrsplanung. Dabei wurden Aspekte wie die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen, die Dimensionierung von Müllsammelplätzen sowie die Gestaltung öffentlicher Grünflächen berücksichtigt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Zwischenabwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu beschließen. Zudem soll der Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung und des Umweltberichts nach den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.

Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung finden außerhalb des kommunalen Haushalts statt, da die Umsetzung über eine Bürgschaftsvereinbarung mit NRW Urban erfolgt. Die Finanzierung basiert auf einem Businessplan, wobei die endgültige Entscheidung über Grundstückspreise zu einem späteren Zeitpunkt durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen soll.

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Beratungsfolge

  • 20.03.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @