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BESCHLUSSVORLAGE

Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2024 Ordnungsbehördliche Verordnung

Nr.: 189/2023-1 20.03.2024

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen regelt. Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse an bis zu acht Sonntagen pro Jahr ermöglicht.

Für das Jahr 2024 sind vier Termine vorgesehen, an denen die Geschäfte jeweils von 13:0<0xE2><0x80><0xAF>00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollen. Die geplanten Sonntage sind der 5. Mai im Zusammenhang mit dem „Vluyner Mai“ in Vluyn, der 9. Juni zum Gewerbeparkfest in Neukirchen, der 7. Juli im Rahmen des „Niederrheinischen Radwandertages“ in Neukirchen sowie der 3. November zum Martinsmarkt in Vluyn. Die Verknüpfung der Ladenöffnungen mit diesen Veranstaltungen dient laut Verwaltung der Belebung der Ortskerne und der Stärkung des stationären Einzelhandels.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat der Handelsverband NRW eine Stellungnahme abgegeben, in der auf die Notwendigkeit eines prägenden Veranstaltungscharakters hingewiesen wird. Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer sowie des DEHOGA liegen vor. Für die Gewerkschaft Verdi und die katholischen Kirchen liegen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine Stellungnahmen vor. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. März 2024 sowie für den Rat am 20. März 2024 angesetzt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 20.03.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @