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NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)

Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2022

Nr.: 190/2023-1 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Rat (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über einen Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage (Nr. 190/2023-1) basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kommunalen Haushaltsverordnung.

Nach den rechtlichen Grundlagen ist die Stadt grundsätzlich dazu verpflichtet, zum Stichtag 31.12.2022 einen Gesamtabschluss zu erstellen, der den kommunalen Jahresabschluss mit den verselbständigten Aufgabenbereichen und Betrieben konsolidiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form gegründet hat. Bestehende Beteiligungsverhältnisse, wie etwa an der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, dem Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH, der Wirtschaftsförderung wir4, der Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG, NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH, d-NRW AöR, der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH sowie dem Sparkassenzweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg, sind nicht konsolidierungspflichtig. Die Stadt hält an diesen Beteiligungen keine Mehrheit der Stimmrechte und übt keinen beherrschenden Einfluss aus. Zudem ist eine Konsolidierung für den Sparkassenzweckverband gesetzlich ausgeschlossen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Verzichtserklärung in seiner Sitzung am 27.11.2023 gebilligt und den Beschluss empfohlen. Der Verzicht gilt als rechtmäßig, da die Voraussetzungen der Gemeindeordnung erfüllt sind und eine entsprechende Übersicht der verselbständigten Aufgabenbereiche dem Anhang des Jahresabschlusses beigefügt ist.

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Beratungsfolge

  • 13.12.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @