Prüfung des Jahresabschlusses 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 191/2023-1 sieht die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 31. Dezember 2022 vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss in seiner Sitzung am 27. November 2023 geprüft und die entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht untersucht und im Bestätigungsvermerk erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit geführt hat.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde zuvor bereits im Juni 2023 vom Rat zur Kenntnis genommen. Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2022 beläuft sich auf 3.833.968,07 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, von diesem Überschuss 1.446.640,72 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen, um die kumulierten Verringerungen der letzten drei Jahre auszugleichen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2.387.327,35 Euro soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Da die allgemeine Rücklage mit 21 % der Bilanzsumme die gesetzliche Mindestforderung von 3 % überschreitet, ist diese Zuweisung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen möglich.
Zusätzlich zur Feststellung des Abschlusses umfasst die Vorlage den Antrag auf Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @