Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

14. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999

Nr.: 206/2023 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Rat (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant die 14. Änderung der Hauptsatzung, um die kommunalen Regelungen an die Neufassung der Entschädigungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EntschVO NRW) anzupassen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Im Zentrum der Änderung stehen Anpassungen bei den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. Die monatliche Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder soll von 320,00 Euro auf 326,40 Euro steigen. Das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner wird von 35,00 Euro auf 35,70 Euro angehoben. Zudem sieht die neue Verordnung vor, dass sich diese Sätze ab dem Jahr 2025 jährlich um zwei Prozent erhöhen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Neuregelung des Verdienstausfalls. Der Regelstundensatz wird an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt, der zum 1. Januar 2024 von 9,35 Euro auf 12,41 Euro brutto steigt. Die Hauptsatzung soll zudem die Regelarbeitszeit für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Werktage zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr begrenzen.

Die Vorlage enthält zudem Regelungen zur zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende, insbesondere für Fälle einer Doppelspitze, sowie Bestimmungen für die Vertretung von Ausschussvorsitzenden. Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 9.700 Euro im kommenden Haushaltsjahr. Der Beschluss der Änderung erfordert die Zustimmung von mindestens 20 Ratsmitgliedern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @