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MITTEILUNGSVORLAGE

Vergleich der Gebührenbelastung 2023/2024

Nr.: 199/2023-1 13.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 199/2023-1 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2023 und 2024 in Neukirchen-Vluyn. Die Verwaltung führt die Veränderungen in den Gebührenhaushalten auf die anhaltend hohe Inflation zurück, die zu gestiegenen Preisen bei Energie, Bauvorhaben, Unterhaltungsmaßnahmen und Dienstleistungen geführt hat. Zudem werden die Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst angeführt, der sowohl die direkten Personalkosten als auch die Kosten durch interne Leistungsverrechnungen erhöht hat.

Zur Darstellung der finanziellen Entwicklung wird das Modell des Bundes der Steuerzahern genutzt, welches die jährliche Gebührenbelastung einer repräsentativen Musterfamilie vergleicht. In diese Kalkulation fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein. Als Grundlage für die Berechnung dient ein durchschnittlicher Schmutzwasserverbrauch von maximal 160 m³ für einen Vier-Personen-Haushalt, wobei von der vorherigen Annahme von 200 m³ abgewichen wurde.

Im direkten Vergleich zwischen der Gebührenbelastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes im Jahr 2023 und dem Jahr 2024 ergibt sich eine Gesamterhöhung der Gebühren um 67,10 Euro, was einer Steigerung von 8,1 Prozent entspricht. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2023 sowie des Rates am 13. Dezember 2023 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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